![Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf dem Gebiet des Steuerrechts.](https://img.perlego.com/books/RM_Books/duncker_humblot_tpiunt/9783428519118_300_450.webp)
Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf dem Gebiet des Steuerrechts.
Dargestellt anhand ausgewÀhlter Entscheidungen der BGH-Zivilsenate zu den Ertragsteuern.
Nicolai M. Schwarz-Gondek
- 354 pages
- German
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Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf dem Gebiet des Steuerrechts.
Dargestellt anhand ausgewÀhlter Entscheidungen der BGH-Zivilsenate zu den Ertragsteuern.
Nicolai M. Schwarz-Gondek
About This Book
Im Rahmen seiner RechtsprechungstĂ€tigkeit sieht der Bundesgerichtshof sich immer wieder mit komplexen steuerrechtlichen Problemen konfrontiert. Dies gilt insbesondere fĂŒr zivilrechtliche Schadensersatzprozesse gegen steuerliche Berater, in denen regelmĂ€Ăig Steuerfragen als haftungsrechtliche Vorfrage zu beurteilen sind. Unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung stellt sich dabei die Frage, inwieweit die Steuerrechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit der des Bundesfinanzhofs als steuerrechtlichem Fachgericht konform geht, respektive ob der Bundesgerichtshof in den entsprechenden Entscheidungen zu aus steuerrechtlicher Sicht zutreffenden Ergebnissen gelangt.Dieser Problematik geht Nicolai Schwarz-Gondek anhand von mehr als zwanzig ausgewĂ€hlten Entscheidungen der BGH-Zivilsenate zu zentralen ertragsteuerrechtlichen Themen nach. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass in den ausgewĂ€hlten Urteilen keine Rechtsprechungsdivergenzen zwischen Bundesgerichtshof und Bundesfinanzhof erkennbar geworden sind, die zu einer Vorlagepflicht an den Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes hĂ€tten fĂŒhren mĂŒssen. Auch Umgehungstendenzen, insbesondere aus GrĂŒnden des "horror pleni", waren aus Sicht des Verfassers nicht festzustellen. Da der Autor jedoch in einigen FĂ€llen Defizite in der Rechtsanwendung konstatiert, empfiehlt er, in Verfahren vor dem Bundesgerichtshof, welche die Entscheidung komplexer steuerrechtlicher Probleme erfordern, einen Richter des Bundesfinanzhofs beratend hinzuzuziehen.